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   BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 293/63   

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BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 293/63 (https://dejure.org/1964,260)
BAG, Entscheidung vom 13.03.1964 - 5 AZR 293/63 (https://dejure.org/1964,260)
BAG, Entscheidung vom 13. März 1964 - 5 AZR 293/63 (https://dejure.org/1964,260)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbindliche Ankündigung der Gewährung einer Jahresabschlussgratifikation des Arbeitgebers - Erwerb eines Anspruchs auf den Erhalt einer Gratifikation - Verbindlichkeit des Angebots für den Arbeitgeber, wenn dieses vom Betriebsratsvorsitzenden in einer Versammlung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 300
  • NJW 1964, 1690
  • DB 1964, 447
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 04.03.1961 - 5 AZR 169/60

    Gewährung einer Weihnachtsgratifikation - Verbindliche Ankündigung - Ableitung

    Auszug aus BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 293/63
    Wenn ein Arbeitgeber für ein bestimmtes Jahr freiwillig die Gewährung einer Jahresabschlußgratifikation verbindlich ankündigt und dabei den Vorbehalt macht, daß aus dieser angekündigten Gratifikation für die Zukunft kein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Wiederholung der Gratifikationszahlung entstehe, so erwirbt doch der Arbeitnehmer auf die Gratifikation, deren Gewährung der Arbeitgeber für ein bestimmtes Jahr verbindlich angekündigt hat, einen vertraglichen Anspruch (Bestätigung von BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation und BAG 11, 338 [343] = AP Nr. 69 zu Art. 3 GG).

    Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. März 1961 - 5 AZR 169/60 -, AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation - erwerbe der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber freiwillig die Zahlung einer Gratifikation für ein bestimmtes Jahr ankündige, mit der Ankündigung einen Anspruch auf Zahlung der angekündigten Gratifikation.

    Dann liegt in der Ankündigung des Arbeitgebers ein Vertragsangebot, das der Arbeitnehmer annimmt und bei dem der Arbeitgeber auf die Erklärung der Annahme durch den Arbeitnehmer verzichtet (§ 151 BGB; vgl. BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 11, 338 [343] = AP Nr. 69 zu Art. 3 GG).

  • BAG, 18.10.1961 - 1 AZR 75/61

    Arbeitsbedingungen - Kollektivrechtliche Regelung - Gesamtheitliche Festlegung -

    Auszug aus BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 293/63
    Wenn ein Arbeitgeber für ein bestimmtes Jahr freiwillig die Gewährung einer Jahresabschlußgratifikation verbindlich ankündigt und dabei den Vorbehalt macht, daß aus dieser angekündigten Gratifikation für die Zukunft kein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Wiederholung der Gratifikationszahlung entstehe, so erwirbt doch der Arbeitnehmer auf die Gratifikation, deren Gewährung der Arbeitgeber für ein bestimmtes Jahr verbindlich angekündigt hat, einen vertraglichen Anspruch (Bestätigung von BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation und BAG 11, 338 [343] = AP Nr. 69 zu Art. 3 GG).

    Dann liegt in der Ankündigung des Arbeitgebers ein Vertragsangebot, das der Arbeitnehmer annimmt und bei dem der Arbeitgeber auf die Erklärung der Annahme durch den Arbeitnehmer verzichtet (§ 151 BGB; vgl. BAG AP Nr. 21 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 11, 338 [343] = AP Nr. 69 zu Art. 3 GG).

  • BGH, 12.02.1952 - I ZR 96/51

    Sport-Toto. Vertragsbedingungen

    Auszug aus BAG, 13.03.1964 - 5 AZR 293/63
    Abgesehen davon, daß nicht feststeht, ob der Betriebsratsvorsitzende sich in den Augen der Versammlungsteilnehmer überhaupt als Vertreter der Beklagten geriert hat (vgl. oben Ziffer II 2 a dieser Entscheidungsgründe), kommt eine Vertretungsmacht kraft Rechtsscheins nur dann in Betracht, wenn die Beklagte ein vollmachtloses Handeln des Betriebsratsvorsitzenden hätte in Betracht ziehen müssen und es schuldhaft dennoch nicht verhindert hat (BGHZ 5, 111 [116]; BGH NJW 1956, 1672 Nr. 2 [1674]; Palandt, BGB, 23. Aufl., 1964, § 173 Anm. 4).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um längerdauernde oder häufig wiederkehrende Verhaltensweisen handelt (BAGE 15, 300, 305 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 2 c der Gründe; Senatsurteil vom 19. August 1987 - 5 AZR 129/86 -, n. v.; BAG Urteil vom 26. November 1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6 g Nr. 13; BGH Urteil vom 12. März 1981 - III ZR 60/80 - NJW 1981, 1727; BGH Urteil vom 13. Mai 1992 - IV ZR 79/91 - VersR 1992, 898).
  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 660/03

    Betriebliche Übung zu Gunsten von Betriebsrentnern

    Hinreichend deutlich sei demgegenüber etwa eine Formulierung wie die, die Leistung erfolge "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (23. Oktober 2002 - 10 AZR 48/02 - BAGE 103, 151, zu II 2 a der Gründe; 28. April 2004 - 10 AZR 481/03 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 175 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 172, zu II 1 der Gründe) oder der Hinweis, es entstehe für die Zukunft kein Rechtsanspruch (so zB BAG 13. März 1964 - 5 AZR 293/63 - BAGE 15, 300; 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 86 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 47).
  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Anders als bei Lohnerhöhungen entspricht es bei der Gewährung von freiwilligen Sonderzuwendungen ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß der Ar beitgeber ausgeschiedene Arbeitnehmer und Arbeitnehmer in gekündigter Stellung von der Sonderzuwendung ausnehmen kann, auch wenn diese im Hinblick auf bereits erbrachte Arbeitsleistungen oder im Hinblick auf das Jahresergebnis des Unternehmens gewährt wird (vgl. BAG 1, 36 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG AP Nrn. 4, 8, 16 und 20 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 15, 300 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG 17, 142 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG AP Nrn. 80 und 81 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 25.04.1991 - 6 AZR 532/89

    Gratifikation; Gleichbehandlung

    Weiterhin kann die Voraussetzung aufgestellt werden, daß sie nur denjenigen Arbeitnehmern zustehen soll, die im Zeitpunkt des Versprechens oder der Auszahlung der Gratifikation in ungekündigtem Arbeitsverhältnis stehen (BAG Urteil vom 4. Oktober 1956 - 2 AZR 213/54 - AP Nr. 4 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 18. Juni 1960 - 5 AZR 31/59 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 15, 300 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 17, 142 = AP Nr. 52 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP Nr. 86 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 628/93

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um längerdauernde oder häufig wiederkehrende Verhaltensweisen handelt ( BAGE 15, 300, 305 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 2 c der Gründe; Senatsurteil vom 19. August 1987 - 5 AZR 129/86 -;, n.v.; BAG Urteil vom 26. November 1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6 g Nr. 13; BGH Urteil vom 12. März 1981 - III ZR 60/80 - NJW 1981, 1727; BGH Urteil vom 13. Mai 1992 - IV ZR 79/91 - VersR 1992, 898).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 170/93

    Arbeitnehmerstatus eines Rundfunkmitarbeiters

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um längerdauernde oder häufig wiederkehrende Verhaltensweisen handelt ( BAGE 15, 300, 305 =APNr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation, zu II 2 c der Gründe; Senatsurteil vom 19. August 1987 - 5 AZR 129/86 -;, n.v.; BAG Urteil vom 26. November 1987 - 2 AZR 312/87 - RzK I 6 g Nr. 13; BGH Urteil vom 12. März 1981 - III ZR 60/80 - NJW 1981, 1727; BGH Urteil vom 13. Mai 1992 - IV ZR 79/91 - VersR 1992, 898).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.06.2006 - 13 Sa 80/05

    Gewinnzuschlag bei Betriebsrente

    Auch der Hinweis, es entstehe für die Zukunft kein Rechtsanspruch, genüge (dazu schon BAG 13. März 1964 - 5 AZR 293/63 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 34, zu III der Gründe; BAG 26. Juni 1975 - 5 AZR 412/74 - AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 86, zu 1 der Gründe; vgl. auch die zusammenfassende Übersicht der Rechtsprechung der verschiedenen Senate des Bundesarbeitsgerichts in BAG 19. Mai 2005 - 3 AZR 660/03 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 71, zu II 4 a der Gründe) .
  • LAG Hamm, 29.08.2006 - 19 Sa 668/06

    Betriebsübergang

    Hinreichend deutlich ist eine Formulierung wie die, die Leistung erfolge "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" (BAG 23.10.2002 - 10 AZR 48/02, EzA § 4 TVG Ausschlussfristen Nr. 172) oder der Hinweis, es entstehe für die Zukunft kein Rechtsanspruch (BAG 13.03.1964 - 5 AZR 293/63, EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 47).
  • BAG, 26.06.1975 - 5 AZR 412/74

    Arbeitsentgelt: Freiwilligkeitsvorbehalt in Gratifikationszusagen

    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits wiederholt ausgesprochen, daß Einschränkungen dahin, die Gratifikation werde "unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit" oder "ohne Rechtsanspruch" gewährt, nur für die Zukunft wirken und Rechtsansprüche nur für spätere Jahre ausschließen (BAG 11, 338 [34-33 = AP Nr. 69 zu Art. 3 GG [Bl. 3 R]; BAG 15, 300 = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratikation).
  • BAG, 13.07.1994 - 4 AZR 699/93

    Wirksamkeit eines DDR-Tarifvertrages - Sozialvereinbarung

    Anscheinsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können und wenn der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln seines Vertreters (vgl. BAGE 15, 300, 305 f. = AP Nr. 34 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 07.11.1991 - 6 AZR 489/89

    Arbeitsentgelt: Anteilige Zuwendungen nach Tarifvertrag bei Ausscheiden während

  • BAG, 11.07.1985 - 2 AZR 106/84

    Annahmeverzug bei ordentlicher Kündigung - Voraussetzungen des Annahmeverzugs bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 25 Sa 1900/10

    Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlung - Kenntnisnahme eines Aushangs -

  • BGH, 27.10.1970 - VI ZR 64/69

    Haftungsverteilung bei Überfahren zweier Fußgänger außerorts bei Dunkelheit; Höhe

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 892/79
  • BAG, 19.08.1987 - 5 AZR 129/86

    Bindungswirkung der materiellen Rechtskraft einer früheren Entscheidung für

  • BAG, 21.01.1972 - 3 AZR 117/71

    Sondervergütung - Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Berücksichtigung

  • OLG München, 31.07.1969 - 1 U 1060/69

    Schadensersatzanspruch in Höhe einer Weihnachtszuwendung wegen verschuldeter

  • BAG, 12.11.1966 - 5 AZR 202/66

    Weihnachtsgratifikation - Rückzahlungsklausel - Kündigung

  • ArbG Jena, 03.04.2002 - 1 Ca 487/01

    Zustandekommen von Arbeitsverträgen nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht;

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